Tipps für Paddler, Ruderer und Kanuten
Lahnromantik
Einfahrt zum Schiffstunnel Weilburg
Schleuse Limburg in den Ferienzeiten
Wenn Sie die Lahn mit
einem Paddelboot, Ruderboot oder Kanu befahren wollen, dann fahren Sie
mit ziemlicher Sicherheit zu Tal.
Für die Lahn ist das Buch: Die Lahn- Bootswandern auf der Lahn von Martin Schulz besonders nützlich - und sehr empfehlenswert.
Die goldenen Regeln für Bootswanderer auf der Lahn
Ab Lahn – Kilometer
70 ist dann das Zusammenleben mit den Motorbootfahrern angesagt. Bei
gegenseitiger Rücksichtnahme ist das kein Problem. Ärger gibt es meist dann,
wenn man die erforderliche oder übliche Handlungsweise des Anderen
nicht kennt. Es ist sehr hilfreich, wenn auch die Führer
nicht führerscheinpflichtiger Boote die wichtigsten Regeln der
Binnenschifffahrtsstraßen – Ordnung kennen und natürlich auch
beachten.
Sportmotorboote haben
demnach allen nicht durch Motor angetriebenen Booten auszuweichen, und
zwar grundsätzlich nach Steuerbord. Aber das geht natürlich nur,
wenn dort genügend Fahrwassertiefe vorhanden ist. Der Grundgedanke
dieser Regel ist, dass ein Motorboot im freien Wasser besser
manövrieren kann als ein Ruderboot. In engen Schleusenkanälen
drehen sich die Verhältnisse leicht um, besonders wenn ein 12m–Motorboot mit
einem kleinen Kanu zusammentrifft! Und wohin soll ein Motorboot
ausweichen, wenn ein Pulk Charterkanus die ganze Fahrwasserbreite
einnimmt und zudem noch Zickzack fährt?
Die
Berufsschifffahrt hat immer Vorfahrt!
In der Talfahrt darf
dann ab der Schleuse Limburg bei km 76,7 das gemeinsame Schleusen mit
Motorbooten geübt werden. Einfach, wenn man einige Grundregeln
beachtet.
1.
Der Schleusenwärter bestimmt, wer zuerst einfährt. Aus Sicherheitsgründen
sind dies die Motorboote. Wenn mal beim Aufstoppen ein Schaltzug reißt und ein 15to-Boot fährt
gegen ein Schleusentor, gibt’s "nur" Sachschaden. Ist noch ein Paddelboot
dazwischen, tut's weh!! Lassen
Sie immer die Motorboote vor. So
wird der Platz in der Schleuse am besten genutzt, und neben Motorbooten ist
immer noch jede Menge Platz für Paddler und Ruderer.
2.
Im Schleusenbereich nicht überholen, schon gar kein großes
Motorboot – wegen des toten Winkels.
3.
Boote, die vor einer Schleuse festgemacht haben, parken nicht,
sie warten auf Schleusung und fahren los, wenn’s grün wird. Wer da
noch schnell vorbei will, provoziert Ärger oder gar Unfälle.
4.
Vor der Sperrtafel warten (die weiße mit rotem Rand und
schwarzem Querstrich) und zuerst die in der Schleuse befindlichen
Boote ausfahren lassen.
5.
In manchen Schleusenkanälen ist Strömung. Trotzdem das Boot
nicht treiben lassen, wenn ein Motorboot hinter den Paddlern herfährt.
Boote ohne Fahrt durchs Wasser, insbesondere bei Antrieb mit Wellenanlage, sind
dann manövrierunfähig, können nicht
ausweichen oder werden vom Wind aufs Ufer gedrückt. Müssen
Motorboote wegen einem im Schleusenkanal treibenden Paddelboot
aufstoppen und werden dadurch manövrierunfähig, kann der Bootsführer
des treibenden Paddelboots für die hierdurch entstehen Schäden
verantwortlich gemacht werden. Besonders im oberen Schleusenkanal
Limburg ist da erhöhte Vorsicht geboten, da hier durch den
Kraftwerkseinlauf an BB direkt vor der Schleuse eine Strömung von bis
zu 4 km/h besteht. Ein Motorboot muss da einfach manövrierfähig
bleiben, um Unfälle vermeiden zu können. Ein Paddler hat es da halt
erheblich einfacher.
6.
Motorbootfahrer haben es meist nicht sehr gerne, wenn man z. B.
mit den Auslegern eines Ruderbootes den Rumpf verkratzt. Deshalb bitte
das eigene Boot in der Schleuse gut festhalten und nicht einfach
treiben lassen. Wenn es eng wird, einfach die Besatzung des
Motorbootes ansprechen, damit die Fender entsprechend umgehängt
werden oder eine Leine zum festhalten angeschlagen wird.
7.
Fährt ein Paddel- oder Ruderboot vor einem Motorboot aus der
Schleuse aus, bitte zügig weiterfahren oder das Motorboot überholen
lassen. Rechts fahren! Ein Wettrennen gewinnt sowieso irgendwann das Motorboot, und je höher die
Geschwindigkeit beim Überholvorgang, desto höher sind auch die Wellen!
Insgesamt gesehen,
ist das Zusammenleben einfacher, wenn alle etwas Rücksicht nehmen, die Regeln beachten und
auch mal ein Manöver mit den anderen Bootsfahrern absprechen und auch mal
mithelfen, wenn es irgendwo klemmt.
Noch 2 Hinweise, die
unter Umständen Ärger vermeiden und Geld sparen helfen:
1.
Landschaftsschutzgebiete: Die hessische Lahn fließt auf weiten
Strecken durch das Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Lahn –
Dill“. Hier gibt es Einschränkungen, deren Nichtbeachtung sogar mit „Knöllchen“
belegt werden können. Es darf nicht mehr überall angelegt oder das
Boot ins Wasser gebracht werden. Hierfür sind 34 Stellen ausgewiesen
und gekennzeichnet worden. Zelten ist natürlich auch nur an den dafür
vorgesehenen Stellen erlaubt. Dass man dort keinen Müll zurücklässt,
sondern ordnungsgemäß entsorgt, ist jedem klar. Aber
bitte den Müll nicht einfach auf einem Steg abstellen, schließlich haben wir Mülltrennung,
und wer will schon fremden Müll sortieren, der tagelang in der Sonne
gestanden hat!
2.
Alkohol: Auf Bundeswasserstraßen gibt es wie auf den Straßen
auch einen Grenzwert für Alkohol. Nur ist der auf dem Wasser jetzt etwas
strenger geworden: 0,4 Promille!! Das gilt selbstverständlich auch für Führer
von Booten ohne Motor – und bei Kontrollen in den Schleusen kann man
sich schwer verdrücken!
Lahnromantik
Einfahrt zum Schiffstunnel Weilburg
Schleuse Limburg in den Ferienzeiten
Wenn Sie die Lahn mit einem Paddelboot, Ruderboot oder Kanu befahren wollen, dann fahren Sie mit ziemlicher Sicherheit zu Tal.
Für die Lahn ist das Buch: Die Lahn- Bootswandern auf der Lahn von Martin Schulz besonders nützlich - und sehr empfehlenswert.
Die goldenen Regeln für Bootswanderer auf der Lahn
Sportmotorboote haben demnach allen nicht durch Motor angetriebenen Booten auszuweichen, und zwar grundsätzlich nach Steuerbord. Aber das geht natürlich nur, wenn dort genügend Fahrwassertiefe vorhanden ist. Der Grundgedanke dieser Regel ist, dass ein Motorboot im freien Wasser besser manövrieren kann als ein Ruderboot. In engen Schleusenkanälen drehen sich die Verhältnisse leicht um, besonders wenn ein 12m–Motorboot mit einem kleinen Kanu zusammentrifft! Und wohin soll ein Motorboot ausweichen, wenn ein Pulk Charterkanus die ganze Fahrwasserbreite einnimmt und zudem noch Zickzack fährt?
Die Berufsschifffahrt hat immer Vorfahrt!
In der Talfahrt darf dann ab der Schleuse Limburg bei km 76,7 das gemeinsame Schleusen mit Motorbooten geübt werden. Einfach, wenn man einige Grundregeln beachtet.
1. Der Schleusenwärter bestimmt, wer zuerst einfährt. Aus Sicherheitsgründen sind dies die Motorboote. Wenn mal beim Aufstoppen ein Schaltzug reißt und ein 15to-Boot fährt gegen ein Schleusentor, gibt’s "nur" Sachschaden. Ist noch ein Paddelboot dazwischen, tut's weh!! Lassen Sie immer die Motorboote vor. So wird der Platz in der Schleuse am besten genutzt, und neben Motorbooten ist immer noch jede Menge Platz für Paddler und Ruderer.
2. Im Schleusenbereich nicht überholen, schon gar kein großes Motorboot – wegen des toten Winkels.
3. Boote, die vor einer Schleuse festgemacht haben, parken nicht, sie warten auf Schleusung und fahren los, wenn’s grün wird. Wer da noch schnell vorbei will, provoziert Ärger oder gar Unfälle.
4. Vor der Sperrtafel warten (die weiße mit rotem Rand und schwarzem Querstrich) und zuerst die in der Schleuse befindlichen Boote ausfahren lassen.
5. In manchen Schleusenkanälen ist Strömung. Trotzdem das Boot nicht treiben lassen, wenn ein Motorboot hinter den Paddlern herfährt. Boote ohne Fahrt durchs Wasser, insbesondere bei Antrieb mit Wellenanlage, sind dann manövrierunfähig, können nicht ausweichen oder werden vom Wind aufs Ufer gedrückt. Müssen Motorboote wegen einem im Schleusenkanal treibenden Paddelboot aufstoppen und werden dadurch manövrierunfähig, kann der Bootsführer des treibenden Paddelboots für die hierdurch entstehen Schäden verantwortlich gemacht werden. Besonders im oberen Schleusenkanal Limburg ist da erhöhte Vorsicht geboten, da hier durch den Kraftwerkseinlauf an BB direkt vor der Schleuse eine Strömung von bis zu 4 km/h besteht. Ein Motorboot muss da einfach manövrierfähig bleiben, um Unfälle vermeiden zu können. Ein Paddler hat es da halt erheblich einfacher.
6. Motorbootfahrer haben es meist nicht sehr gerne, wenn man z. B. mit den Auslegern eines Ruderbootes den Rumpf verkratzt. Deshalb bitte das eigene Boot in der Schleuse gut festhalten und nicht einfach treiben lassen. Wenn es eng wird, einfach die Besatzung des Motorbootes ansprechen, damit die Fender entsprechend umgehängt werden oder eine Leine zum festhalten angeschlagen wird.
7. Fährt ein Paddel- oder Ruderboot vor einem Motorboot aus der Schleuse aus, bitte zügig weiterfahren oder das Motorboot überholen lassen. Rechts fahren! Ein Wettrennen gewinnt sowieso irgendwann das Motorboot, und je höher die Geschwindigkeit beim Überholvorgang, desto höher sind auch die Wellen!
Insgesamt gesehen, ist das Zusammenleben einfacher, wenn alle etwas Rücksicht nehmen, die Regeln beachten und auch mal ein Manöver mit den anderen Bootsfahrern absprechen und auch mal mithelfen, wenn es irgendwo klemmt.
Noch 2 Hinweise, die unter Umständen Ärger vermeiden und Geld sparen helfen:
1. Landschaftsschutzgebiete: Die hessische Lahn fließt auf weiten Strecken durch das Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Lahn – Dill“. Hier gibt es Einschränkungen, deren Nichtbeachtung sogar mit „Knöllchen“ belegt werden können. Es darf nicht mehr überall angelegt oder das Boot ins Wasser gebracht werden. Hierfür sind 34 Stellen ausgewiesen und gekennzeichnet worden. Zelten ist natürlich auch nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt. Dass man dort keinen Müll zurücklässt, sondern ordnungsgemäß entsorgt, ist jedem klar. Aber bitte den Müll nicht einfach auf einem Steg abstellen, schließlich haben wir Mülltrennung, und wer will schon fremden Müll sortieren, der tagelang in der Sonne gestanden hat!
2. Alkohol: Auf Bundeswasserstraßen gibt es wie auf den Straßen auch einen Grenzwert für Alkohol. Nur ist der auf dem Wasser jetzt etwas strenger geworden: 0,4 Promille!! Das gilt selbstverständlich auch für Führer von Booten ohne Motor – und bei Kontrollen in den Schleusen kann man sich schwer verdrücken!BOOTSCLUB LIMBURG e. V.
Am Dehrner Hafen 6
65594 Runkel-Dehrn
Telefon: 06431.71629
(nicht ständig besetzt)
1. Vorsitzender:
Heribert Ackermann
Telefon: 0171.6180166
E-Mail: info@bcl-lahn.de
Geschäftsstelle:
Gudrun Rheinländer-Fippl
Telefon: 0160.8301584
E-Mail: info@bcl-lahn.de