FreizeitschifffahrtNeuregelung der Führerscheinregelung in der Sportschifffahrt
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat in Umsetzung des Bundestagsbeschlusses "Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt" (BT-Drs. 17/7937) die Führerscheinfreigrenze in der Sportschifffahrt für den See- und Binnenbereich von bislang 3,68 kW (5 PS)
auf 11,03 kW (15 PS) erhöht. Die Neuregelungen sind in der "Verordnung
zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und
Binnenbereich" veröffentlicht worden (BGBl.
I, Heft 47, Seite 2102) und mit Wirkung vom 17. Oktober in Kraft
getreten. Für die Führerscheinfreiheit bei motorisierten Sportbooten bis
11,03 kW gilt nunmehr folgendes:
Im Seebereich dürfen auf den Seeschifffahrtsstraßen
wie bislang altersunabhängig Sportboote bis zu einer maximalen
Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne Sportbootführerschein-See geführt
werden, so lange keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Bei einer
Nutzleistung von 3,69 bis 11,03 kW muss der Schiffsführer mindestens 16
Jahre alt sein, um ein Sportboot zu privaten Zwecken führerscheinfrei
führen zu können. Eine Längenbegrenzung für Sportboote gibt es im
Seebereich weiterhin nicht.
Im Binnenbereich dürfen Personen ab 16 Jahren auf
den Binnenschifffahrtsstraßen mit Ausnahme der Seeschifffahrtsstraßen
und der Elbe im Hamburger Hafen Sportboote von weniger als 15 Meter
Länge führerscheinfrei führen, sofern die Nutzleistung der
Antriebsmaschine nicht mehr als 11,03 kW (15 PS) beträgt und keine
gewerbsmäßige Nutzung stattfindet. Diese Regelung findet allerdings auf dem Rhein keine Anwendung,
weil bei einer Nutzleistung von mehr als 3,68 kW aufgrund
internationaler Vorgaben für den Rhein auf nationaler Basis derzeit
keine Ausnahmen von der Fahrerlaubnispflicht gewährt werden kann. Die
Alternative "Segelsurfen" beim Sportbootführerschein-Binnen ist
ersatzlos gestrichen worden. Künftig ist auf den Gewässern nach Anlage 2
der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen kein Führerschein mehr
erforderlich, wenn Sportboote als Segelsurfbretter geführt werden. Damit
besteht auf allen Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes im Sinne des § 1
Nummer 1 Sportbootführerscheinverordnung-Binnen künftig eine
Führerscheinfreiheit für das Führen von Segelsurfbrettern.
Sportbootzertifikat
Der in Deutschland ausgestellte Internationale
Bootsführerschein (IBS) ist ein staatlich anerkanntes Bootsdokument.
Erhalten können dieses Dokument deutsche Bootseigner, sowie ausländische
Bootseigner mit festem Wohnsitz in Deutschland,
sowie juristische Personen. Er ist in allen europäischen Ländern und erfahrungsgemäß
auch in Übersee anerkannt. Weil durch den IBS die administrativen Vorgänge in den
Häfen, bei Behörden und im grenzüberschreitenden Verkehr (Zoll) erleichtert
werden und das Eigentum an seinem Boot Glaubhaft gemacht wird, sollte man Ihn bei Reisen ins
Ausland mitführen.Als Grenzdokument ist dieser 2 Jahre gültig.Darüber hinaus dient der IBS nicht nur als Eigentumsnachweis
und Reisedokument, sondern in Deutschland auch als Kennzeichenausweis für das
amtlich anerkannte Kennzeichen von motorisierten Kleinfahrzeugen über 2,21 kW
(3PS) und segelkraftbetriebene Fahrzeuge über
5,50 Meter Rumpflänge. Der IBS enthält die wichtigen Daten des Bootes
wie Bau-, Motor-, Zubehördaten, Funkgerätenummer und wichtige
Identitätsmerkmale. Alle diese Angaben werden registriert. Der internationale
Bootsführerschein kann so eine wichtige Hilfe bei Diebstahl oder Verlust, sowie Havarie des Bootes für
Ermittlungsbehörden und Versicherungen sein.
Die Kosten für den internationalen
Bootsschein betragen:
- 25,-€ für die Neuausstellung für Nichtmitglieder eines dem
DMYV angeschlossenen Vereins
- 20,-€ für die Neuaustellung für Mitglieder eines dem DMYV
angeschlossenen Vereins
- 18,-€ für Verlängerung/Änderung/Eigentümerwechsel
- 15,-€ für eine ausführliche zweisprachige
Abmeldebestätigung (DE/EN), die einfache Löschung ohne
Abmeldebestätigung ist kostenlos
- 10,-€ für den
Vorab-Versand per Mail
Darüber hinaus gibt es noch die Teilnahme an der
automatischen Verlängerung. Da wird ein
neuer IBS unmittelbar nach Ablauf des alten Dokuments per Post mit
den gespeicherten Daten zugesendet. Ausführliches dazu wird im Antrag auf Ausstellung eines
Internationalen Bootsscheines beschrieben. Anträge auf Ausstellung eines internationalen Bootsscheins
(IBS) für Wasserfahrzeige können beim DMYV und in der
Geschäftsstelle unseres Bootsclubs angefordert werden.
Neuregelung der Führerscheinregelung in der Sportschifffahrt
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat in Umsetzung des Bundestagsbeschlusses "Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt" (BT-Drs. 17/7937) die Führerscheinfreigrenze in der Sportschifffahrt für den See- und Binnenbereich von bislang 3,68 kW (5 PS) auf 11,03 kW (15 PS) erhöht. Die Neuregelungen sind in der "Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich" veröffentlicht worden (BGBl. I, Heft 47, Seite 2102) und mit Wirkung vom 17. Oktober in Kraft getreten. Für die Führerscheinfreiheit bei motorisierten Sportbooten bis 11,03 kW gilt nunmehr folgendes:
Im Seebereich dürfen auf den Seeschifffahrtsstraßen wie bislang altersunabhängig Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne Sportbootführerschein-See geführt werden, so lange keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Bei einer Nutzleistung von 3,69 bis 11,03 kW muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Sportboot zu privaten Zwecken führerscheinfrei führen zu können. Eine Längenbegrenzung für Sportboote gibt es im Seebereich weiterhin nicht.
Im Binnenbereich dürfen Personen ab 16 Jahren auf den Binnenschifffahrtsstraßen mit Ausnahme der Seeschifffahrtsstraßen und der Elbe im Hamburger Hafen Sportboote von weniger als 15 Meter Länge führerscheinfrei führen, sofern die Nutzleistung der Antriebsmaschine nicht mehr als 11,03 kW (15 PS) beträgt und keine gewerbsmäßige Nutzung stattfindet. Diese Regelung findet allerdings auf dem Rhein keine Anwendung, weil bei einer Nutzleistung von mehr als 3,68 kW aufgrund internationaler Vorgaben für den Rhein auf nationaler Basis derzeit keine Ausnahmen von der Fahrerlaubnispflicht gewährt werden kann. Die Alternative "Segelsurfen" beim Sportbootführerschein-Binnen ist ersatzlos gestrichen worden. Künftig ist auf den Gewässern nach Anlage 2 der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen kein Führerschein mehr erforderlich, wenn Sportboote als Segelsurfbretter geführt werden. Damit besteht auf allen Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes im Sinne des § 1 Nummer 1 Sportbootführerscheinverordnung-Binnen künftig eine Führerscheinfreiheit für das Führen von Segelsurfbrettern.
Sportbootzertifikat
Der in Deutschland ausgestellte Internationale Bootsführerschein (IBS) ist ein staatlich anerkanntes Bootsdokument. Erhalten können dieses Dokument deutsche Bootseigner, sowie ausländische Bootseigner mit festem Wohnsitz in Deutschland, sowie juristische Personen. Er ist in allen europäischen Ländern und erfahrungsgemäß auch in Übersee anerkannt. Weil durch den IBS die administrativen Vorgänge in den Häfen, bei Behörden und im grenzüberschreitenden Verkehr (Zoll) erleichtert werden und das Eigentum an seinem Boot Glaubhaft gemacht wird, sollte man Ihn bei Reisen ins Ausland mitführen.Als Grenzdokument ist dieser 2 Jahre gültig.Darüber hinaus dient der IBS nicht nur als Eigentumsnachweis und Reisedokument, sondern in Deutschland auch als Kennzeichenausweis für das amtlich anerkannte Kennzeichen von motorisierten Kleinfahrzeugen über 2,21 kW (3PS) und segelkraftbetriebene Fahrzeuge über 5,50 Meter Rumpflänge. Der IBS enthält die wichtigen Daten des Bootes wie Bau-, Motor-, Zubehördaten, Funkgerätenummer und wichtige Identitätsmerkmale. Alle diese Angaben werden registriert. Der internationale Bootsführerschein kann so eine wichtige Hilfe bei Diebstahl oder Verlust, sowie Havarie des Bootes für Ermittlungsbehörden und Versicherungen sein.
Die Kosten für den internationalen Bootsschein betragen:
- 25,-€ für die Neuausstellung für Nichtmitglieder eines dem DMYV angeschlossenen Vereins
- 20,-€ für die Neuaustellung für Mitglieder eines dem DMYV angeschlossenen Vereins
- 18,-€ für Verlängerung/Änderung/Eigentümerwechsel
- 15,-€ für eine ausführliche zweisprachige Abmeldebestätigung (DE/EN), die einfache Löschung ohne Abmeldebestätigung ist kostenlos
- 10,-€ für den Vorab-Versand per Mail
Darüber hinaus gibt es noch die Teilnahme an der automatischen Verlängerung. Da wird ein neuer IBS unmittelbar nach Ablauf des alten Dokuments per Post mit den gespeicherten Daten zugesendet. Ausführliches dazu wird im Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Bootsscheines beschrieben. Anträge auf Ausstellung eines internationalen Bootsscheins (IBS) für Wasserfahrzeige können beim DMYV und in der Geschäftsstelle unseres Bootsclubs angefordert werden.
BOOTSCLUB LIMBURG e. V.
Am Dehrner Hafen 6
65594 Runkel-Dehrn
Telefon: 06431.71629
(nicht ständig besetzt)
1. Vorsitzender:
Heribert Ackermann
Telefon: 0171.6180166
E-Mail: info@bcl-lahn.de
Geschäftsstelle:
Gudrun Rheinländer-Fippl
Telefon: 0160.8301584
E-Mail: info@bcl-lahn.de