Wir verwenden auf diesen Seiten Cookies für bestmögliche Funktionalität. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung einverstanden. Weitere Informationen.
Lahn BCL Bootsclub Limburg, Hafen Runkel Dehrn an der Lahn

Freizeitschifffahrt

Neuregelung der Führerscheinregelung in der Sportschifffahrt

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat in Umsetzung des Bundestagsbeschlusses "Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt" (BT-Drs. 17/7937) die Führerscheinfreigrenze in der Sportschifffahrt für den See- und Binnenbereich von bislang 3,68 kW (5 PS) auf 11,03 kW (15 PS) erhöht. Die Neuregelungen sind in der "Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich" veröffentlicht worden (BGBl. I, Heft 47, Seite 2102) und mit Wirkung vom 17. Oktober in Kraft getreten. Für die Führerscheinfreiheit bei motorisierten Sportbooten bis 11,03 kW gilt nunmehr folgendes:

Im Seebereich dürfen auf den Seeschifffahrtsstraßen wie bislang altersunabhängig Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne Sportbootführerschein-See geführt werden, so lange keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Bei einer Nutzleistung von 3,69 bis 11,03 kW muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Sportboot zu privaten Zwecken führerscheinfrei führen zu können. Eine Längenbegrenzung für Sportboote gibt es im Seebereich weiterhin nicht.

Im Binnenbereich dürfen Personen ab 16 Jahren auf den Binnenschifffahrtsstraßen mit Ausnahme der Seeschifffahrtsstraßen und der Elbe im Hamburger Hafen Sportboote von weniger als 15 Meter Länge führerscheinfrei führen, sofern die Nutzleistung der Antriebsmaschine nicht mehr als 11,03 kW (15 PS) beträgt und keine gewerbsmäßige Nutzung stattfindet. Diese Regelung findet allerdings auf dem Rhein keine Anwendung, weil bei einer Nutzleistung von mehr als 3,68 kW aufgrund internationaler Vorgaben für den Rhein auf nationaler Basis derzeit keine Ausnahmen von der Fahrerlaubnispflicht gewährt werden kann. Die Alternative "Segelsurfen" beim Sportbootführerschein-Binnen ist ersatzlos gestrichen worden. Künftig ist auf den Gewässern nach Anlage 2 der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen kein Führerschein mehr erforderlich, wenn Sportboote als Segelsurfbretter geführt werden. Damit besteht auf allen Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes im Sinne des § 1 Nummer 1 Sportbootführerscheinverordnung-Binnen künftig eine Führerscheinfreiheit für das Führen von Segelsurfbrettern.

 

Sportbootzertifikat


Das Erleben von Freiheit und Selbstbestimmung abseits des oftmals stressigen Alltags und an Bord des eigenen Motorbootes ist der Traum vieler Menschen und seit mehr als hundert Jahren gleichzeitig auch die wesentliche Motivation vieler Wassersportbegeisterter. Sie haben es geschafft, dass die Sportschifffahrt auf den Binnen- und Seerevieren Deutschlands mittlerweile zum Volkssport geworden ist.
Die Reviere, auf denen heute Wassersport betrieben wird, sind sowohl zahlreich als auch sehr unterschiedlich. Motorbootfahrer findet man auf kleinen und großen Flüssen, Seen, Kanälen, dem Wattenmeer, den Küstengewässern und der offenen See. Und genauso vielfältig sind auch die verschiedenen Motorboote, die auf diesen Revieren fahren, angefangen beim Schlauchboot bis hin zum Motorkreuzer für die große Fahrt.
Betrachtet man die Anzahl der schweren Unfälle im Bereich des Wassersports so sind diese glücklicherweise nur gering. Der wesentliche Grund für diesen Umstand ist die deutschlandweit organisierte Ausbildung rund um den Wassersport und darüber hinaus auch das ständig verbesserte Material, das zum Einsatz kommt.
Allerdings stellt der wachsende Verkehr in den vom Wassersport genutzten Fahrrevieren für den Bootsführer eine wachsende Herausforderung dar. Unabhängig von der Verkehrsdichte gilt für den Bootsführer jedoch in jedem Fall:
Das sichere Betreiben des Motorbootes ist grundsätzlich oberstes Gebot.

Seit Oktober 2012 ist in Deutschland eine Ausweitung des führerscheinfreien Bereichs in Kraft (Bundestagsbeschluss 17/7937). Die Neuregelung besagt, dass Boote mit einer Leistung von bis zu 15 PS (11,03 KW) führerscheinfrei und ohne Geschwindigkeitsbegrenzung von Personen ab 16 Jahren gefahren werden dürfen (mit Ausnahme des Rheins und des Bodensees).

Um das sichere Betreiben von Sportbooten mit einer Antriebsleistung von bis zu 15 PS weiterhin zu gewährleisten, haben der Verband Deutscher Sportbootschulen e.V. (VDS) und der Deutsche Motoryachtverband e.V. (DMYV) Anfang 2013 das Sportbootzertifikat Motor eingeführt. Sicherheit an Bord und der seemännisch richtige Umgang mit dem Boot stehen klar im Fokus der praxisnahen Schulung. Wichtigstes Ausbildungsziel ist der Erwerb der notwendigen Kenntnisse und der praktischen Fähigkeiten zum Führen eines solchen Bootes; weniger das Abarbeiten unzähliger Prüfungsfragen.

Im Rahmen eines Einweisungskurses sollen den Teilnehmern die theoretischen und praktischen Grundkenntnisse, die zum Führen eines führerscheinfreien Sportbootes erforderlich sind, vermittelt werden.
Inhalte der theoretischen Ausbildung sind Verkehrsvorschriften, Wetterkunde sowie Natur- und Umweltschutz. Inhalte der praktischen Ausbildung sind Seemannschaft (Tauwerk/Knoten und Antriebs- und Bootstechnik) sowie Manövertraining. Zur Vertiefung erhält der Teilnehmer ein Lehrbuch.


IBS - Internationaler Bootsschein DMYV

Der in Deutschland ausgestellte Internationale Bootsführerschein (IBS) ist ein staatlich anerkanntes Bootsdokument.  Erhalten können dieses Dokument deutsche Bootseigner, sowie ausländische Bootseigner mit festem Wohnsitz in Deutschland,  sowie juristische Personen. Er ist in allen europäischen Ländern und erfahrungsgemäß auch in Übersee anerkannt. Weil durch den IBS die administrativen Vorgänge in den Häfen, bei Behörden und im grenzüberschreitenden Verkehr (Zoll) erleichtert werden und das Eigentum an seinem  Boot Glaubhaft gemacht wird, sollte man Ihn bei Reisen ins Ausland mitführen.Als Grenzdokument ist dieser 2 Jahre gültig.Darüber hinaus dient der IBS nicht nur als Eigentumsnachweis und Reisedokument, sondern in Deutschland auch als Kennzeichenausweis für das amtlich anerkannte Kennzeichen von motorisierten Kleinfahrzeugen über 2,21 kW (3PS) und segelkraftbetriebene Fahrzeuge über  5,50 Meter Rumpflänge. Der IBS enthält die wichtigen Daten des Bootes wie Bau-, Motor-, Zubehördaten, Funkgerätenummer und wichtige Identitätsmerkmale. Alle diese Angaben werden registriert. Der internationale Bootsführerschein kann so eine wichtige Hilfe bei Diebstahl oder Verlust,  sowie Havarie des Bootes für Ermittlungsbehörden und Versicherungen sein.

Die Kosten für den internationalen Bootsschein betragen:

- 25,-€ für die Neuausstellung für Nichtmitglieder eines dem DMYV angeschlossenen Vereins

- 20,-€ für die Neuaustellung für Mitglieder eines dem DMYV angeschlossenen Vereins

- 18,-€ für Verlängerung/Änderung/Eigentümerwechsel

- 15,-€ für eine ausführliche zweisprachige Abmeldebestätigung (DE/EN), die einfache Löschung ohne Abmeldebestätigung  ist kostenlos   

- 10,-€  für den Vorab-Versand per Mail

Darüber hinaus gibt es noch die Teilnahme an der automatischen Verlängerung. Da wird ein neuer IBS unmittelbar nach Ablauf des alten Dokuments per Post mit den gespeicherten Daten zugesendet. Ausführliches dazu wird im Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Bootsscheines beschrieben. Anträge auf Ausstellung eines internationalen Bootsscheins (IBS) für Wasserfahrzeige können beim DMYV  und in der Geschäftsstelle unseres Bootsclubs angefordert werden.

Fenster schließen